Private Krankenversicherung Vergleich
Nach der Gesundheitsreform vom 1. Januar 2011, und den damit verbundenen Nachteilen bei gesetzlichen Versicherungen, ist der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine private Krankenversicherung (Private Krankenversicherung) für alle Versicherungsnehmer ab einer gewissen Einkommensgrenze grundsätzlich interessant. Über das Internet kann der Patient sich kostenlos und unverbindlich über verschiedene Versicherungsgesellschaften informieren, und sich somit relativ einfach im Tarifdschungel orientieren.
Eine Krankenversicherung ist in Deutschland neben der Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein fester Bestandteil der staatlich geregelten Vorsorge im Rahmen des Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems, welches von selbstverwalteten Versicherungsträgern organisiert wird. Zur Sicherung des Beitragsaufkommens besteht zwar eine Versicherungspflicht für Personen und Organisationen, schließt dabei allerdings eine freie Wahl der Versicherungsgesellschaft grundsätzlich nicht aus. Da sich Krankenkassen in ihren Beiträgen und Leistungen trotz gesetzlicher Bemessungsgrundlagen sehr voneinander unterscheiden können, lohnt sich für den Versicherungsnehmer ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsgesellschaften, der Tarife und Versicherungsarten. Übersichtliche Online-Portale bieten viel Informationen rund um die Krankenversicherung.
Neben einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Grundlage einer Pflichtversicherung, freiwilligen Versicherung oder Familienversicherung hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich immer die Möglichkeit Gesellschaften miteinander zu vergleichen und ggf. in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Gesetzliche Krankenkassen orientieren sich in der Regel streng an ihrem Auftrag, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten oder wiederherzustellen und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Private Kassen, die zusätzliche Leistungen anbieten, sind für viele Versicherungsnehmer unter Umständen sehr viel attraktiver, da beispielsweise Leistungen im Rahmen einer “Besserung des allgemeinen Gesundheitszustandes” erstattet werden können.
In der PKV gib es verschiedene Krankenversicherungsarten (Tarife), die sich im Wesentlichen an den individuellen Bedürfnissen und Beiträgen der Versicherungsnehmer orientiert. Vollversicherungen bieten eine Absicherung aller Krankheitskosten, insbesondere und mindestens aber bei ambulanter oder stationärer Pflege. Es bestünde die Möglichkeit der Teilversicherung mit einer Absicherung anteiliger Kosten, z.B. bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Zusatzversicherungen können zusätzliche Risiken abdecken, wie z. B. Krankentagegeld, Krankenhausgeld oder die Abdeckung einer Reise ins Ausland.
Auf den Punkt gebracht lassen sich einige gravierende Vorteile gegenüber denen, von den gesetzlichen Kassen angebotenen, darstellen:
- Verschiedene Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zur PKV nicht oder nur teilweise bezahlt. (z. B. Heilpraktiker und alternative Heilmethoden, Sehhilfen, Zahnersatz oder nicht rezeptpflichtige Medikamente und Arzneimittel)
- Versicherte ohne Vorerkrankungen zahlen bei frühem Eintrittsalter in eine PKV günstigere Beiträge als in der GKV.
- In der GKV muss der Versicherte eine Patientenquittung ausdrücklich verlangen, um die Abrechnung einsehen zu können. In der PKV wird dem Versicherten automatisch für jede erbrachte Leistung eine Rechnung ausgehändigt, die dann von der PKV ganz oder teilweise erstattet wird.
- Die durch die GKV erstatteten Leistungen müssen “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder gar unwirtschaftlich sind, werden somit von den gesetzlichen Kassen grundsätzlich nicht erstattet. Ferner stellt die Begriffsdefinition von “Notwendigkeit” bei gesetzlichen Kassen oft die Obergrenze der Erstattungsfähigkeit dar, welches nicht selten zu großen Enttäuschungen bei den Versicherten führt. Private Krankenkassen definieren hier eher eine Mindestvoraussetzung für die Erstattungsfähigkeit und erstatten auch solche Leistungen, die über das Maß dem sich die gesetzlichen Kassenträger gebunden fühlen, hinausgehen.
- PKV Versicherte zahlen keine Praxisgebühr.
- Die Leistungen der GKV sind im Sozialgesetzbuch definiert und können somit von “der Politik” jederzeit beschränkt werden.
- PKV Versicherte können durch Anpassung ihrer Leistungsansprüche Einfluss auf ihre Beiträge nehmen.
- Entsprechend einer Einstufung nach dem persönlichen Krankheitsrisiko kann die PKV dem Versicherten Tarife anbieten, die im Vergleich zur GKV trotz höherem Leistungsangebot wesentlich günstiger sind.
Die private Krankenversicherung zeichnet sich somit durch ein hohes Maß an Transparenz, Individualität und Flexibilität aus, welches insbesondere für junge Versicherungsnehmer (mit geringem Krankheitsrisiko) interessant ist.
Die Kritik an privaten Krankenkassen zielt nicht selten auf die “hohen” Beiträge, lässt dabei jedoch den Kontext der oft umfangreichen Leistungen außer Acht, oder die einfache Tatsache, dass gesetzliche Krankenkassen sich praktisch immer auf eine Selbstbeteiligung oder “Zuzahlungen” der Versicherten berufen und somit das Geld an anderer Stelle beitreiben, oder schlichtweg an Leistungsumfang einsparen.
Die Entwicklung privater Krankenkassen ist durch die Bank positiv und mit einem steten Anstieg zu bewerten. Im Jahr 2010 hatten in Deutschland etwa 8,9 Mio. Menschen (11% der Bevölkerung) eine private Krankenvollversicherung und wendeten hierfür rund 33 Mrd. Euro auf. Im Jahr 2002 waren es noch 7,9 Mio. Menschen. Grund hierfür ist nicht zuletzt die kundenfreundliche Transparenz der privaten Krankenkassen und gute Möglichkeiten sich online über Leistungen und Umfang der möglichen Tarife zu informieren; und natürlich auch unverbindlich Versicherungsgesellschaften miteinander zu vergleichen. Deutlich wird dadurch, auch für den Laien, dass der private Versicherungsschutz sehr viel umfangreicher ist als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Deutlich werden die Vorteile einer PKV insbesondere nach der Gesundheitsreform ab dem 1. Januar 2011. Die meisten der Änderungen betrafen zwar die gesetzlichen Krankenversicherungen, aber auch für private Versicherer gab es neue Regeln:
Gesetzlich Versicherte konnten bis dato nur dann in eine private Krankenkasse wechseln, wenn sie mindestens drei Jahre in einer GKV pflichtversichert waren. Ab 2011 beträgt diese sogenannte “Wechselfrist” nun nur noch ein Jahr. Damit haben alle Versicherten bereits nach einem Jahr die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Mit diesen Änderungen wird die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer deutlich verstärkt. Durch die Verkürzung der Wechselfrist ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung leichter und der Wettbewerb zwischen der GKV und der PKV wird verstärkt. Das kommt den Versicherten in jedem Fall zugute, da der steigende Wettbewerb grundsätzlich alle Gesellschaften dazu ermahnt ihre Leistungen für den Versicherten attraktiv zu gestalten.
Deutlich sichtbar ist die Trennung der Basis-, Zusatz- und Wahltarife. Jeder Versicherte kann selbst entscheiden, welche Leistung einer Krankenversicherung er in Anspruch nehmen will. Auch hier wirkt sich der stärkere Wettbewerb zwischen GKV und PKV günstig auf die Preisgebung und Beiträge aus.
Negative Änderungen traten ab dem 1.1.2011 bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ein, als die Beitragssätze um 15,5% stiegen. Diese sollen zwar in absehbarer Zeit nicht erhöht werden, doch diskutiert man schon wieder steigende Zusatzbeiträge. Private Krankenversicherungen werden attraktiver und eine weiter ansteigende Wechselbereitschaft ist zu erwarten.

